Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Mobile Reklame GmbH für Werbe-, Marketing-, KI- und Webentwicklungsleistungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Mobile Reklame GmbH, Augustenstraße 47, 80333 München (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
(2) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind keine Vertragspartner.
§ 2 Leistungen der Agentur
(1) Die Agentur erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen mobile Werbung, klassisches und digitales Marketing, Branding, Kampagnenentwicklung, Mediaplanung und -einkauf, Foto- und Videoproduktion, KI-gestützte Content- und Kampagnenproduktion (z. B. unter Einsatz von ChatGPT, Claude, Gemini, Midjourney, Runway, ElevenLabs), Webdesign und Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung sowie Lead-Generierung.
(2) Inhalt und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung der Agentur. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Die Agentur schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistung, jedoch – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (kein Werbe-, Verkaufs-, Reichweiten- oder Ranking-Erfolg). Verträge über laufende Beratung, Betreuung und Optimierung sind Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
(4) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Dritte (Subunternehmer, Freelancer, Plattformanbieter, KI-Dienste) einzusetzen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Texte, Bild-, Ton- und Videomaterialien, Logos, Markenrichtlinien sowie Zugänge zu Konten und Systemen zur Verfügung.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er an allen von ihm überlassenen Materialien die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt und deren Verwendung keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrechte) verletzt. Er stellt die Agentur insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei.
(3) Verzögerungen aufgrund nicht oder verspätet erbrachter Mitwirkungsleistungen gehen zu Lasten des Kunden; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 4 Freigaben und Abnahme
(1) Vor Schaltung, Druck, Versand oder Veröffentlichung erhält der Kunde die jeweiligen Entwürfe zur Freigabe. Mit Erteilung der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild, Daten und rechtlicher Zulässigkeit.
(2) Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb einer von der Agentur gesetzten angemessenen Frist, gilt die jeweilige Leistung als freigegeben bzw. abgenommen.
(3) Bei werkvertraglichen Leistungen (z. B. Erstellung einer Website) erfolgt die Abnahme förmlich; die Inbetriebnahme oder Nutzung im produktiven Umfeld gilt als konkludente Abnahme.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Vergütungen zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Auslagen, Reisekosten, Lizenzgebühren, Mediakosten und Fremdleistungen werden gesondert berechnet.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorschüsse und Teilrechnungen zu verlangen.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Mahnkosten zu berechnen und laufende Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzustellen.
(4) Die Aufrechnung gegen Forderungen der Agentur ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) An den von der Agentur erstellten Werken (z. B. Konzepten, Texten, Designs, Layouts, Quellcode, Foto-/Videomaterial, KI-generierten Inhalten) räumt die Agentur dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderliche, einfache, zeitlich und räumlich entsprechend des Verwendungszwecks beschränkte Nutzungsrecht ein.
(2) Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung oder Übertragung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und einer gesonderten Vergütung.
(3) Vorschläge, Entwürfe und nicht beauftragte Konzepte verbleiben im Eigentum und Urheberrecht der Agentur. Eine Verwendung ohne Beauftragung ist unzulässig.
(4) An eingesetzter Standardsoftware, Frameworks, Tools, Templates sowie an dem von der Agentur entwickelten Know-how behält die Agentur sämtliche Rechte; dem Kunden wird hieran lediglich ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks eingeräumt.
(5) Bei KI-generierten Inhalten weist die Agentur darauf hin, dass an rein maschinell erzeugten Ergebnissen nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland kein urheberrechtlicher Schutz entsteht und Drittinhalte (z. B. Trainingsdaten) durch die jeweiligen Anbieter mitbedingen können. Der Kunde ist für die abschließende rechtliche Prüfung der Verwendung verantwortlich.
§ 7 Eigenwerbung und Referenznennung
Die Agentur ist berechtigt, auf erstellten Werken (z. B. im Quelltext einer Website, im Impressum oder am Werkende) in branchenüblicher Form als Urheber genannt zu werden sowie den Kunden und die für ihn erbrachten Leistungen unter Nennung des Namens und Logos zu Eigenwerbungszwecken (Website, Social Media, Pitches, Awards) als Referenz zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigten Gründen schriftlich widerspricht.
§ 8 Gewährleistung
(1) Die Agentur leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen mit den nachfolgenden Maßgaben. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe bzw. Freigabe, schriftlich zu rügen.
(2) Die Agentur ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt diese nach zwei Versuchen fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Eine Gewähr für gestalterische Wirkung, wirtschaftlichen Erfolg, Klick-, Conversion- oder Reichweitenwerte sowie für Rankings bei Suchmaschinen oder das Verhalten Dritter (z. B. Plattformen, KI-Anbieter, Netzbetreiber) wird ausdrücklich nicht übernommen.
(4) Die Gewährleistung für reine Werkleistungen (z. B. Websites) beträgt – soweit gesetzlich zulässig – 12 Monate ab Abnahme.
§ 9 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der für den betreffenden Auftrag vereinbarten Nettovergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Datenverluste, soweit nicht ein Fall der Absätze (1) oder (2) vorliegt.
(4) Die Agentur haftet nicht für Inhalte, Materialien und Vorgaben, die vom Kunden geliefert oder freigegeben wurden, sowie nicht für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden gewünschten oder freigegebenen Werbeaussagen, Gewinnspiele, Datenschutz- und Wettbewerbsregelungen. Eine rechtliche Prüfung schuldet die Agentur nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(5) Die Agentur haftet nicht für Ausfälle, Fehler oder Änderungen von Drittplattformen und -diensten (z. B. Hosting-Anbieter, Werbenetzwerke, Social-Media-Plattformen, App-Stores, KI-Anbieter wie OpenAI, Anthropic, Google, ElevenLabs, Runway, Midjourney) sowie für deren Tarifänderungen oder Änderungen ihrer Nutzungsbedingungen.
(6) Bei Webentwicklungsleistungen wird keine Haftung dafür übernommen, dass die erstellten Lösungen mit künftigen Versionen von Browsern, Betriebssystemen, Endgeräten, Drittbibliotheken oder Plattformen kompatibel bleiben. Updates, Wartung, Patches und sicherheitsrelevante Anpassungen schuldet die Agentur nur im Rahmen eines separaten Wartungs- oder Pflegevertrages.
(7) Bei KI-gestützten Leistungen weist die Agentur darauf hin, dass generative KI-Systeme fehlerhafte, unvollständige, verzerrte oder rechtsverletzende Ergebnisse („Halluzinationen“) liefern können. Die Agentur haftet nicht für Inhalte, Aussagen oder Empfehlungen, die durch eingesetzte KI-Systeme erzeugt wurden, sofern sie deren Eignung und Plausibilität mit der branchenüblichen Sorgfalt geprüft hat. Die abschließende inhaltliche und rechtliche Prüfung obliegt dem Kunden.
(8) Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt – einschließlich Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnungen, Pandemien, großflächiger Netz- oder Energieausfälle, Cyberangriffe sowie schwerwiegender Störungen bei Drittanbietern – befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind anteilig zu vergüten.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht für andere Zwecke als die Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der Agentur.
§ 12 Kündigung
(1) Einzelaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
(3) Bei vom Kunden zu vertretender vorzeitiger Beendigung steht der Agentur die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – München. Die Agentur ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Mai 2026
